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#1 11. Juli 2011 16:15
- Janl
- Server-Pate
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Datenschutz Gesetz
Hat jemendem von euch mal Probleme in diese Richtung gehabt?
Ich habe mal eine Online-Aktion im Internet gegeben im Auftrag von Österreische Behörde,
Land Oberösterreich, (kein CMSMS) nachher ein Datenschutzverletzung entdeckt, gemeldet,
prüfen lassen und bestätigt bekommen von Land oberösterreich selber.
Dann gibt es in Österreich der "Databreach Notification Duty" also die Verpflichtung es
die Nutzern zu melden, sehr schön, ich musste tausende E-Mails schicken (newsletter)
um Gesetzes-Konform zu handeln.
Resultat, . . Beschimpfungen und schreien über Rufmord bis zu kontaktieren
meiner Kunden mit "anonyme" Meldungen das meine Kunden ihr Kontrakt prüfen sollen etc.
Wie geht euch damit um?
Gruss,
Jan
Beitrag geändert von Janl (11. Juli 2011 16:17)
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#2 18. Juli 2011 06:41
- Andynium
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Re: Datenschutz Gesetz
Dazu wollte ich dir schon im Juni via Email informieren - die Email konnte aber nicht zugestellt werden .
Zunächst ist Verleumdung strafbewehrt
http://www.jusline.at/297_Verleumdung_StGB.html
Eine Anzeige ist von daher keine schlechte Idee, zumal die Behörden andere Möglichkeiten haben, solche "Anonymen" zu ermitteln.
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