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#1 02. Oktober 2019 21:08

brandy
Server-Pate
Registriert: 05. Juni 2011
Beiträge: 799
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DSGVO - Cookiehinweis - neues Urteil

Hallo!

Ihr werdet es eventuell mitbekommen haben:
https://www.impulse.de/recht-steuern/re … 99374.html

Was bedeutet das jetzt für uns?
CMS made simple verwendet ja nur einen Cookie, der ja nichts DSGVO-mäßiges beinhaltet.
Ich werte meine Seite mit Matomo aus, was ja auch via Javascript passiert und von dem man sich mit opt-out abmelden kann.
Als Karten verwende ich ausschließlich Openstreetmap.

Laut diesem Urteil müsste man ja um einen Cookie zu setzen ja vorher die Zustimmen des Nutzers holen.

Was meint ihr dazu?

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#2 05. Oktober 2019 08:52

Klenkes
Server-Pate
Ort: 89428 Syrgenstein
Registriert: 17. Dezember 2010
Beiträge: 1.437

Re: DSGVO - Cookiehinweis - neues Urteil

Ich zitiere mal aus eRecht24.de:

Es gab in den letzten Wochen mehrere Urteile des EuGH, in der diese Fragen behandelt wurden. Kurz zusammengefasst: Tracking-Cookies dürfen nicht mehr ohne echte Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Dabei ist es wohl egal, ob in den Cookies tatsächlich personenbezogene Daten gespeichert werden oder ob nur anonyme Daten gespeichert werden.

Es sind aber nicht alle Cookies betroffen. Weiter ohne Einwilligung erlaubt sind so genannte First Party Cookies, die für eine Webseite erforderlich sind. Das sind z.B.

- Warenkorb-Cookies
- Cookies für LogIns
- Cookies die eine Länder- oder Sprachauswahl betreffen
- Cookies, die Consent Tools für die Cookie Einwilligung setzen

Im Wesentlichen geht es bei der aktuellen Diskussion also um Marketing- und Tracking Cookies. Wir empfehlen deshalb, Google Analytics & Co. nur noch mit vorheriger Einwilligung über ein Consent Tool einzusetzen.

Das bedeuted, dass reine CMS Cookies und solche die nur Einstellungen zur Websitebenutzung speichern, nicht angefragt werden müssen.

Kritisch sind dagegen alle, die irgendwie etwas tracken, Google Analytics, Google TagManager, Youtube, Vimeo, Google Maps - Ads, die Liste ist lang!

Es muss VORHER die Erlaubnis eingeholt werden, und es muss den Leuten erklärt werden, was die Cookies tun, UND sie müssen die Erlaubnis jederzeit wieder entziehen können., das heißt, du musst auch das Cookiemanagement anbieten.

Das heißt letztendlich: wenn du nichts Trackendes einsetzt, brauchst du nicht mal eine Cookiewarnung.

Ich werde für meine Websites bis auf Weiteres Analytics rausnehmen.

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#3 05. Oktober 2019 20:00

brandy
Server-Pate
Registriert: 05. Juni 2011
Beiträge: 799
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Re: DSGVO - Cookiehinweis - neues Urteil

Hmm, vielen Dank!

Da ich mein Matomo aktuell eh mal abschalten wollte, da es nur komische Zahlen liefert und ich eigentlich draufgekommen bin, dass ich es eh nicht brauche, wäre das mal ein guter Punkt.
Vor allem dahingehend, dass ich wert auf Datensicherheit lege!

Vielen Dank!
Schönen Abend!

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#4 10. Oktober 2019 12:20

Janl
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Beiträge: 1.227
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Re: DSGVO - Cookiehinweis - neues Urteil

@Klenkes,

Nimm dann Matomo (früher Piwik) das kann ohne Poblemen weil es in eigenen Obhut liegt.

MfG
Jan


Ubuntu 16.04 KDE - Kubuntu 18.04 / win10 (1 duo-boot laptop)- LAMP
Raspi 4b mit Ubuntu 20.04 (64bit) und Mate.

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#5 14. Oktober 2019 07:50

brandy
Server-Pate
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Beiträge: 799
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Re: DSGVO - Cookiehinweis - neues Urteil

Die Opt-in-Lösung umgehe ich dadurch aber nicht, oder?

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#6 14. Oktober 2019 08:24

Klenkes
Server-Pate
Ort: 89428 Syrgenstein
Registriert: 17. Dezember 2010
Beiträge: 1.437

Re: DSGVO - Cookiehinweis - neues Urteil

brandy schrieb:

Die Opt-in-Lösung umgehe ich dadurch aber nicht, oder?

Laut eRecht24 nicht. In deren Cookie Management Tool wird Matomo gelistet.

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